DSFA

Datenschutz-Folgenabschätzungen für die betriebliche und behördliche Praxis; Teilvorhaben: Konzeptentwicklung und -validierung

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung wird 2018 die sog. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) eingeführt. Per DSFA haben Unternehmen Risiken bei Datenverarbeitungen zu prüfen. Wie eine DSFA durchzuführen ist, ist in der Verordnung nur rudimentär beschrieben. Im Vorhaben „Datenschutz-Folgenabschätzungen für die betriebliche und behördliche Praxis“ soll daher ein Konzept zur Durchführung einer DSFA validiert werden. Das Konzept soll in Wirtschaftsunternehmen und in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden können. Der gesellschaftliche Nutzen besteht in einem zuverlässigen Schutz vor Verletzungen der Grundrechte auf Datenschutz und Privatheit. Der wirtschaftliche Nutzen liegt in der einfachen Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und in einer Chance zur Verbesserung des betrieblichen Datenmanagements. Das Vorhaben wird in einem Verbund realisiert. Am Fraunhofer ISI werden konzeptionelle Arbeiten durchgeführt. Das FIZ Karlsruhe ist für rechtliche Fragestellungen zuständig; die FH Kiel übernimmt die technischen Aspekte des Vorhabens.