Besondere Umstände durch den Corona-Virus erfordern zeitweise geänderte Rahmenbedingungen für die Projektförderung.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat angesichts möglicher Beeinträchtigungen bei der Durchführung BMBF-geförderter Forschungsprojekte bis auf Widerruf Möglichkeiten der Flexibilisierung in der Projektförderung geschaffen.
Nachfolgend erhalten Sie aktuelle Hinweise zu den Maßnahmen, die Sie vorübergehend in Anspruch nehmen können.
Besondere Umstände durch den Corona-Virus erfordern flexiblere Rahmenbedingungen für die Projektförderung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat angesichts möglicher Beeinträchtigungen bei der Durchführung BMBF-geförderter Forschungsprojekte Möglichkeiten der Flexibilisierung in der Projektförderung geschaffen.
Nachfolgend erhalten Sie aktuelle Hinweise zu den Maßnahmen:
Durch die Maßnahmen zum Corona-Virus begründete Verzögerungen in der Projektdurchführung können durch Laufzeitverlängerungen kompensiert werden. Ein nachvollziehbar begründeter Antrag wird von uns geprüft. Bei anfallende Mehrausgaben/-kosten in einzelnen Ausgaben- /Kostenpositionen sind Mittelumwidmungen zwischen den Positionen möglich.
Die Fristen für einzureichende Berichte werden bei Bedarf um einen angemessenen Zeitraum verlängert. Dies gilt auch für die Vorlage von Verwendungsnachweisen und Zwischennachweisen. Kontaktieren Sie bitte dazu per E-Mail das für Ihr Projekt zuständige Bearbeiterteam in unserem Haus.
Soweit Statusseminare als Zwischennachweis geplant sind, aber derzeit nicht durchgeführt werden können, kann ausnahmsweise z.B. die Übersendung aussagekräftiger Präsentationsunterlagen per E-Mail als sachlicher Zwischennachweis anerkannt werden.
Für Zuwendungsempfänger, für die eine Ausgabenschätzung zugelassen ist, kann bei der Nichteinhaltung von Verwendungsfristen aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus von der Erhebung von Zinsen abgesehen werden.
Für Unternehmen, insbesondere KMU, kann in begründeten Fällen eine Abrechnung ihrer Kosten in kürzeren Abständen als üblich (quartalsweise) ermöglicht werden. Alternativ kommt vorübergehend auch eine vorschüssige Anforderung des Mittelbedarfs für jeweils in den kommenden sechs Wochen fällige Zahlungen für Rechnungen im Rahmen des Projekts in Betracht. Dies gilt befristet bis 30. September 2020.
Bei kurzfristiger Absage einer Veranstaltung sollen die jeweiligen vertraglichen Regelungen genutzt werden, z.B. durch Verschiebungen und Ausfallzahlungen. Entsprechende Kosten/Ausgaben, die für abgesagte, nicht durchgeführte Veranstaltungen fällig geworden sind, sind zuwendungsfähig.
Soweit noch keine vertraglichen Bindungen bestehen, sollten vor Verschiebungen geplanter Präsenzveranstaltungen auch alternative Veranstaltungsformate in Betracht gezogen werden (z.B. Webkonferenzen).
Soweit projektbezogene Reisen aufgrund des Corona-Virus abgesagt werden, können notwendige Stornokosten/-ausgaben erstattet werden (vgl. § 10 Abs. 2 BRKG).
Dort, wo im Zuwendungsverfahren ein zwingendes Schriftformerfordernis besteht und dies derzeit nicht eingehalten werden kann, können vorab die folgenden Übermittlungswege genutzt werden:
Das unterschriebene Papierdokument ist nachzureichen.
Für Fragen zu allen Punkten und darüber hinaus steht Ihnen wie gewohnt das für Ihr Projekt zuständige Bearbeiterteam in unserem Haus zur Verfügung.
Selbstverständlich sind wir auch weiterhin für Sie erreichbar. Wenn es in Ihrem Projekt auch aufgrund der aktuellen Situation zu Schwierigkeiten kommen sollte, dann lassen Sie uns das wissen. Wir werden uns bemühen, gemeinsam Antworten zu finden.
Aufgrund der Corona-Krise arbeiten wir zum Teil im Homeoffice. Eine Erreichbarkeit per E-Mail und teilweise auch per Telefon ist gegeben.
Bleiben Sie gesund.