Hinweise für Antragsteller

Der vorliegende Leitfaden gibt Antragstellerinnen und Antragstellern ergänzende, verbindliche Informationen zur Richtlinie der Fördermaßnahme Validierung des Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP.

Antragstellerinnen und Antragstellern wird grundsätzlich empfohlen, sich mit der Förderberatung „Forschung und Innovation des Bundes” in Verbindung zu setzen, insbesondere um zu prüfen, welche weiteren Fördermöglichkeiten nach einem erfolgreichen Validierungsprojekt bestehen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich hier. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste, mit der Sie wichtige Qualitätskriterien für Ihren Antrag vor Abgabe überprüfen können.

Checkliste

Diese Checkliste soll Antragstellerinnen und Antragstellern dabei helfen, die Vorhabensbeschreibung so zu gestalten, dass eine Antragsbearbeitung und Begutachtung ohne Probleme möglich ist. Bitte beachten Sie, dass die Checkliste nur eine Auswahl einiger zentraler Punkte enthält – die Notwendigkeit, sämtliche Vorgaben der Förderrichtlinien und des Leitfadens zu berücksichtigen, besteht weiterhin.

Hat das Vorhaben einen „Namen” bekommen?

Sie helfen dem Projektträger sehr, wenn Sie ein Akronym mit maximal 10 Zeichen finden.
Hat die Vorhabensbeschreibung maximal 25 Seiten?
  Sie erleichtern die Begutachtung, wenn Sie Ihre Darstellungen auf die wichtigsten Informationen beschränken.

Ist die Gliederung an den neun Punkten aus dem Leitfaden orientiert?
 
Sie erleichtern damit den Gutachterinnen und Gutachtern das Auffinden der notwendigen Darstellungen und Informationen.
Zu allen im Leitfaden angesprochenen Punkten sollten aussagekräftige Ausführungen gemacht werden.

Ist hinreichend begründet, dass das Projekt gemäß der Ausschreibungskriterien in die Orientierungsphase einzuordnen ist?
  Hier ist einerseits darzulegen, dass dem Projekt wissenschaftliche Vorarbeiten vorausgegangen sind, in denen vielversprehende Forschungsergebnisse zu der Idee geführt haben, diese Ergebnisse auch wirtschaftlich nutzbar zu machen. In der Regel bedeutet dies auch, dass im Rahmen der Grundlagenforschung die grundsätzliche Machbarkeit („proof of principle”) belegt wurde. Andererseits ist darzulegen, dass die vorhandenen Ergebnisse noch keine wirtschaftliche Verwertung erfahren und eine weitere Entwicklung für die Wirtschaft noch mit zu hohem Risiko versehen wäre.

Ist das Alleinstellungsmerkmal deutlich dargestellt?
  Sie müssen  den Neuigkeitswert und die Besonderheiten Ihres Ansatzes gegenüber dem Stand der Technik verdeutlichen.
Sind die Kompetenzen der Innovations-Mentorin bzw. des Innovations-Mentors nachvollziehbar dargestellt?

Eine einfache Angabe von Name und Funktion ist nicht hinreichend. Ein kurzer Werdegang als Nachweis der Kompetenzen/Erfahrungen ist hilfreich.
Ist die Einbindung der Innovations-Mentorin oder des Innovations-Mentors nachvollziehbar dargestellt?

Auch die geplante Zusammenarbeit ist konkret zu beschreiben. Im Hinblick auf die angesetzten Ausgaben/Kosten im Finanzplan muss nachvollziehbar sein, ob die dafür vorgesehene Aufwandsentschädigung angemessen ist.
Ist die Finanzplanung nachvollziehbar dargestellt?

Unabhängig von den notwendigen Angaben im easy-Formular sind die Ausgaben oder Kosten, für die eine Förderung beantragt wird, im Rahmen der Vorhabensbeschreibung zu erläutern. Dabei sollte auch der Bezug zur Arbeitsplanung deutlich werden. Eine einfache Aufgliederung der Gesamtkosten nach einzelnen Gruppen (Personal- oder Sachkosten) ist nicht hinreichend.
Ist dargelegt, ob das beantragte Projekt oder verwandte Vorhaben bereits öffentlich gefördert wurden?

Falls das der Fall ist, geben Sie die betreffenden Fördermaßnahmen bitte an und machen Sie deutlich, wie sich Ihr Vorhaben von diesen abgrenzt.

 

Wenn Ihr Antrag fertig ist, beachten Sie bitte vor dem Versand die folgenden Hinweise:

Reichen Sie den aus der easy-Datei erzeugten Antrag über Ihre Einrichtung beim Projektträger ein.

Der Antrag wird von Ihrer Einrichtung rechtsverbindlich unterschrieben und an den Projektträger geschickt. Parallel dazu können Sie die übrigen erforderlichen Dokumente gemäß folgender Erläuterung an den Projektträger senden. Der Antrag wird jedoch erst dann bearbeitet, wenn er unterschrieben beim Projektträger vorliegt.
Senden Sie die easy-Datei des Antrags an den Projektträger.

Der Projektträger benötigt die easy-Datei im Original, nicht als pdf. Die entsprechende Datei hat den Typ .aza, .azk oder .azv.
Senden Sie die Vorhabensbeschreibung sowie alle notwendigen Erklärungen im Original an den Projektträger.

Die Originale werden in einfacher Ausfertigung benötigt. Verzichten Sie dabei auf jegliche Form der Bindung, da alle Unterlagen beim Projektträger abgeheftet werden.
Senden Sie die Vorhabensbeschreibung sowie alle notwendigen Erklärungen elektronisch an den Projektträger.

Bitte erzeugen Sie von allen Originalen, die Sie auf dem Postweg versenden, jeweils ein pdf-Dokument. Zusammen mit der easy-Datei können Sie die Dokumente per E-Mail senden, sofern sie zusammen nicht größer als 8 MByte sind. Sie erleichtern dem Projektträger die Arbeit, wenn Sie die elektronischen Dokumente an die E-Mailadresse vip@vdivde-it.de senden. Wenn die elektronischen Dokumente zu groß sind, können Sie diese auf einer CD an den Projektträger senden oder auf der website https://www.vdivde-it.de/tools/ übertragen. Dabei müssen Sie allerdings die easy-Datei oder alle Dateien zusammen zuvor komprimieren (.zip).

 

Bitte zögern Sie nicht, bei aufkommenden Fragen die Projektträgerschaft zu konsultieren. Herr Domröse und sein Team stehen zu Ihrer Beratung gerne bereit.

Für alle inhaltlichen Fragen:

Dr. Wolfgang Domröse

Tel.: +49 30 310078-254
Fax: +49 30 310078-216

E-Mail: wolfgang.domroese@vdivde-it.de
Internet: www.vdivde-it.de

 

Für spezielle Fragen zu Ausgaben / Kosten und zu den easy-Formularen:

Katrin Schumann

Tel.: +49 30 310078-244
Fax: +49 30 310078-216

E-Mail: katrin.schumann@vdivde-it.de
Internet: www.vdivde-it.de

 

 

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