Hinweise für Antragsteller
Der vorliegende Leitfaden gibt Antragstellerinnen und Antragstellern ergänzende, verbindliche Informationen zur Richtlinie der Fördermaßnahme Validierung des Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP.
Antragstellerinnen und Antragstellern wird grundsätzlich empfohlen, sich mit der Förderberatung „Forschung und Innovation des Bundes” in Verbindung zu setzen, insbesondere um zu prüfen, welche weiteren Fördermöglichkeiten nach einem erfolgreichen Validierungsprojekt bestehen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich hier. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste, mit der Sie wichtige Qualitätskriterien für Ihren Antrag vor Abgabe überprüfen können.
Checkliste
Diese Checkliste soll Antragstellerinnen und Antragstellern dabei helfen, die Vorhabensbeschreibung so zu gestalten, dass eine Antragsbearbeitung und Begutachtung ohne Probleme möglich ist. Bitte beachten Sie, dass die Checkliste nur eine Auswahl einiger zentraler Punkte enthält – die Notwendigkeit, sämtliche Vorgaben der Förderrichtlinien und des Leitfadens zu berücksichtigen, besteht weiterhin.
| ❑ | Hat das Vorhaben einen „Namen” bekommen? |
| Sie helfen dem Projektträger sehr, wenn Sie ein Akronym mit maximal
10 Zeichen finden. |
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| ❑ | Hat die Vorhabensbeschreibung maximal 25
Seiten? |
| Sie erleichtern die Begutachtung, wenn Sie Ihre Darstellungen auf
die wichtigsten Informationen beschränken. |
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| ❑ |
Ist die Gliederung an den neun Punkten aus dem Leitfaden
orientiert? |
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Sie erleichtern damit den Gutachterinnen und Gutachtern das
Auffinden der notwendigen Darstellungen und Informationen. Zu allen im Leitfaden angesprochenen Punkten sollten aussagekräftige Ausführungen gemacht werden. |
| ❑ |
Ist hinreichend begründet, dass das Projekt gemäß der
Ausschreibungskriterien in die Orientierungsphase einzuordnen
ist? |
| Hier ist einerseits darzulegen, dass dem Projekt wissenschaftliche
Vorarbeiten vorausgegangen sind, in denen vielversprehende
Forschungsergebnisse zu der Idee geführt haben, diese Ergebnisse auch
wirtschaftlich nutzbar zu machen. In der Regel bedeutet dies auch, dass
im Rahmen der Grundlagenforschung die grundsätzliche Machbarkeit
(„proof of principle”) belegt wurde. Andererseits ist darzulegen, dass
die vorhandenen Ergebnisse noch keine wirtschaftliche Verwertung
erfahren und eine weitere Entwicklung für die Wirtschaft noch mit zu
hohem Risiko versehen wäre. |
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| ❑ |
Ist das Alleinstellungsmerkmal deutlich
dargestellt? |
| Sie müssen den Neuigkeitswert und die Besonderheiten Ihres
Ansatzes gegenüber dem Stand der Technik verdeutlichen. |
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| ❑ | Sind die Kompetenzen der Innovations-Mentorin bzw. des
Innovations-Mentors nachvollziehbar dargestellt? |
| Eine einfache Angabe von Name und Funktion ist nicht hinreichend.
Ein kurzer Werdegang als Nachweis der Kompetenzen/Erfahrungen ist
hilfreich. |
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| ❑ | Ist die Einbindung der Innovations-Mentorin oder des
Innovations-Mentors nachvollziehbar dargestellt? |
| Auch die geplante Zusammenarbeit ist konkret zu beschreiben. Im
Hinblick auf die angesetzten Ausgaben/Kosten im Finanzplan muss
nachvollziehbar sein, ob die dafür vorgesehene Aufwandsentschädigung
angemessen ist. |
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| ❑ | Ist die Finanzplanung nachvollziehbar
dargestellt? |
| Unabhängig von den notwendigen Angaben im easy-Formular sind die
Ausgaben oder Kosten, für die eine Förderung beantragt wird, im Rahmen
der Vorhabensbeschreibung zu erläutern. Dabei sollte auch der Bezug zur
Arbeitsplanung deutlich werden. Eine einfache Aufgliederung der
Gesamtkosten nach einzelnen Gruppen (Personal- oder Sachkosten) ist
nicht hinreichend. |
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| ❑ | Ist dargelegt, ob das beantragte Projekt oder verwandte
Vorhaben bereits öffentlich gefördert wurden? |
| Falls das der Fall ist, geben Sie die betreffenden Fördermaßnahmen
bitte an und machen Sie deutlich, wie sich Ihr Vorhaben von diesen
abgrenzt. |
Wenn Ihr Antrag fertig ist, beachten Sie bitte vor dem Versand die folgenden Hinweise:
| ❑ | Reichen Sie den aus der easy-Datei erzeugten Antrag über
Ihre Einrichtung beim Projektträger ein. |
| Der Antrag wird von Ihrer Einrichtung rechtsverbindlich
unterschrieben und an den Projektträger geschickt. Parallel dazu können
Sie die übrigen erforderlichen Dokumente gemäß folgender Erläuterung an
den Projektträger senden. Der Antrag wird jedoch erst dann bearbeitet,
wenn er unterschrieben beim Projektträger vorliegt. |
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| ❑ | Senden Sie die easy-Datei des Antrags an den
Projektträger. |
| Der Projektträger benötigt die easy-Datei im Original, nicht als
pdf. Die entsprechende Datei hat den Typ .aza, .azk oder .azv. |
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| ❑ | Senden Sie die Vorhabensbeschreibung sowie alle notwendigen
Erklärungen im Original an den Projektträger. |
| Die Originale werden in einfacher Ausfertigung benötigt. Verzichten
Sie dabei auf jegliche Form der Bindung, da alle Unterlagen beim
Projektträger abgeheftet werden. |
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| ❑ | Senden Sie die Vorhabensbeschreibung sowie alle notwendigen
Erklärungen elektronisch an den Projektträger. |
| Bitte erzeugen Sie von allen Originalen, die Sie auf dem Postweg
versenden, jeweils ein pdf-Dokument. Zusammen mit der easy-Datei können
Sie die Dokumente per E-Mail senden, sofern sie zusammen nicht größer
als 8 MByte sind. Sie erleichtern dem Projektträger die Arbeit, wenn
Sie die elektronischen Dokumente an die E-Mailadresse vip@vdivde-it.de senden. Wenn die
elektronischen Dokumente zu groß sind, können Sie diese auf einer CD an
den Projektträger senden oder auf der website https://www.vdivde-it.de/tools/
übertragen. Dabei müssen Sie allerdings die easy-Datei oder alle
Dateien zusammen zuvor komprimieren (.zip). |
Bitte zögern Sie nicht, bei aufkommenden Fragen die Projektträgerschaft zu konsultieren. Herr Domröse und sein Team stehen zu Ihrer Beratung gerne bereit.
Für alle inhaltlichen Fragen:
Dr. Wolfgang Domröse
E-Mail: wolfgang.domroese@vdivde-it.de
Internet: www.vdivde-it.de
Für spezielle Fragen zu Ausgaben / Kosten und zu den easy-Formularen:
Katrin Schumann
E-Mail: katrin.schumann@vdivde-it.de
Internet: www.vdivde-it.de

